Anwaltskosten
Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, dass anwaltliche Hilfe extrem teuer sei und sich nicht jedermann einen Anwalt leisten könne.
In Deutschland regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen. Die Höhe richtet sich oft nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Wie viele Gebühren anfallen, richtet sich auch nach der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Hier ist zu unterscheiden, ob nur eine Beratung stattfand, ein Prozess geführt oder ein Vergleich geschlossen wurde. Nicht immer ist der in Ansatz zu bringende Gegenstandwert einfach zu ermitteln oder die zu erwartende Tätigkeit vorherzusehen, zudem existieren zahlreiche spezielle Vorschriften für einzelne Rechtsgebiete. Haben Sie deshalb Verständnis, wenn Ihnen am Telefon nicht immer vorab mitgeteilt werden kann, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Scheuen Sie sich jedoch nicht beim Beratungsgespräch zunächst nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen!
Selbstverständlich wird jede Rechtsschutzversicherung akzeptiert. Wenn Sie eine solche abgeschlossen haben, besteht grundsätzlich das Recht den Anwalt frei zu wählen! Am besten nehmen Sie mit Ihrem Versicherer vorab Kontakt auf um zu erfragen, ob das bei Ihnen eingetretene Rechtsproblem versichert ist, denn nicht jeder Versicherungsvertrag deckt alle Ereignisse ab. Auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann sinnvoll sein. Gerade in sozialrechtlichen Angelegenheiten deckt der gesetzliche Gebührenrahmen den erheblichen Arbeitsaufwand nicht ab. Hier bietet sich die Vereinbarung eines Festpreises an.
Auch wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, können Sie rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Jedes Amtsgericht (in Leipzig in der Bernhard-Göring-Straße 64) stellt Ihnen unter Vorlage eines Einkommensnachweises, des Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheides bei Bedürftigkeit einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 10,00 Euro anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Sie dann einen Rechtsstreit führen müssen und bedürftig sind, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Antragsformulare erhalten Sie in der Kanzlei.