Ombudsfrau

Kriminelles und unmoralisches Verhalten in Unternehmen hat nicht nur intern erhebliche negative Auswirkungen. Das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern wird gestört und nicht zuletzt bringt gerade ein beschädigtes Ansehen erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

Unternehmen sind verpflichtet unlauterem Verhalten vorzubeugen und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Eine Aufdeckung erfolgt meist zufällig oder kommt durch einen Hinweis zustande. Ein Mitarbeiter, welcher Kenntnis von solchem Verhalten hat, zögert meist an die Unternehmensführung oder einen Vorgesetzten heranzutreten. Für sie und auch für Hinweisgeber aus dem Kreis der Geschäftspartner ist es wichtig anonym bleiben zu können.

Um das zu gewährleisten wurde das System einer Ombudsperson geschaffen. An die können sich Hinweisgeber vertraulich wenden und sicher sein, dass ihre Identität geheim bleibt. So können dem betroffenen Unternehmen Hinweise zu einem konkreten kriminellen oder unmoralischen Sachverhalt im eigenen Haus anonym zugehen. Gleichzeitig besteht durch den Kontakt zur Ombudsperson immer die Möglichkeit an den Hinweisgeber Rückfragen zu stellen.

Für folgende Unternehmen bin ich als Ombudsfrau tätig: