Sozialrecht - was ist das?
Zum Sozialrecht gehören neben der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auch Ansprüche behinderter Menschen oder die gesetzliche Unfallversicherung, Erziehungsgeld und nicht zuletzt das Arbeitslosengeld II. Kurzum alles, was Ansprüche aus dem deutschen Sozialsystem betrifft. Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Rentner oder Student, jeder ist in das Sozialversicherungssystem einbezogen.
Zum Verfahren allgemein
Zumeist liegt von einem Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, BfA o.a.) die Ablehnung einer beantragten Leistung vor. Dieser Bescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Erhalt durch Einlegung eines Widerspruchs angegriffen werden. Es ist ratsam den Widerspruch ausreichend zu begründen, um eine Änderung des Bescheides zu erreichen.
Was Sie tun können, wenn Sie doch einmal die Widerspruchsfrist versäumt haben, lesen Sie hier.
Nach Ihrem Widerspruch erlässt die Behörde einen Widerspruchsbescheid. Gegen einen ablehnenden Bescheid muss innerhalb eines Monats ab Erhalt Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Geschieht dies nicht, wird die Ablehnung bestandskräftig.
Es empfiehlt sich, bereits nach Zugang des Bescheides anwaltlichen Rat einzuholen. So kann abgeschätzt werden, ob Erfolgsaussichten bestehen. Im Idealfall kann im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine Bewilligung der Leistung erreicht werden.
Die Hauptgebiete meiner sozialrechtlichen Tätigkeiten sind die:
