Worauf muss ich als Geschädigter eines Verkehrsunfalles achten?
Oft stellt ein Verkehrsunfall ein einschneidendes Erlebnis für den Betroffenen dar. Am schlimmsten ist es, wenn körperliche Verletzungen eingetreten sind. Aber auch wenn nur Sachschäden zu beklagen sind, stellt sich die Frage der Regulierung von Ersatzansprüchen.
Nach einem Unfall sollten Sie den Unfallort, die Position der Fahrzeuge und die Schäden dokumentieren. Das ist mittels einer Handykamera problemlos möglich. Bevor Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, ein Sachverständigengutachten beauftragen oder ein Ersatzfahrzeug anmieten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Nicht jeder Rat der Autowerkstatt entspricht den Interessen des Geschädigten.
Nur eine von Eigeninteressen unabhängige Beratung zeigt Ihnen auf, welche Ansprüche möglich sind; ob es wirklich sinnvoll ist, ein Fahrzeug wieder vollständig in einer teuren Werkstatt reparieren zu lassen, oder ob es nicht besser wäre, anstatt eines Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten. Handelt es sich gar um einen wirtschaftlichen Totalschaden, lauern viele Gefahren.
Wurde jemand bei einem Unfall auch nur leicht verletzt, ist eine ärztliche Untersuchung unerlässlich um Schmerzensgeldansprüche durchsetzen zu können. Folgende Unterlagen bringen Sie, falls vorhanden, bitte mit:
- Fahrzeugpapiere
- Unfallaufnahmebogen
- Daten des Unfallgegners und des gegnerischen Versicherers
- Tagebuchnummer der Polizei