Verkehrsrecht

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger oder Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer. Praktisch Jedermann kann so mit verkehrsrechtlichen Problemen konfrontiert werden.

Schwerpunkt bildet das Schadenersatzrecht und das Verkehrsstraf- und Ordnungwidrigkeitenrecht.

Personen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, wissen oft nicht nur, wie sie sich verhalten sollen, sondern auch nicht, welche Schadenersatzansprüche angemeldet werden können. Viele Versicherer werben damit, dass sie gern für die Beratung und Regulierung zur Verfügung stehen. Dabei wird oft vergessen, dass es eine objektive und unabhängige Beratung durch denjenigen, der letztlich bezahlt, nicht geben kann. Der gegnerische Versicherer wird Sie niemals auf alle in Frage kommenden Ansprüche hinweisen. Er achtet vielmehr auf die sparsame Verwendung von Versichertengeldern.

Auch wenn gegen Sie als Verursacher eines Unfalls strafrechtlich ermittelt wird, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens, z.B. beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sollten Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben machen. Viele Autofahrer erhalten Post vom Ordnungsamt und werden mit dem Vorwurf des Falschparkens, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines zu geringen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug konfrontiert. Neben einem Verwarn- oder Bußgeld drohen dann Punkte im Verkehrszentralregister oder sogar ein Fahrverbot.

Das Gebiet des Verkehrsrechts beinhaltet auch das Versicherungsrecht, also die Auseinandersetzung mit dem eigenen Versicherer, der zum Beispiel keine Leistungen aus dem Vollkaskoversicherungsvertrag erbringen will oder Regress für erbrachte Leistungen fordert.